Unsere Allgemeine
Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.01.2007)
1. Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen
Erklärungen maßgebend.
2. Sofern kein Zahlungsrückstand besteht, ruht die
Mitgliedschaft bei Eintreten einer Schwangerschaft ab dem dritten
Monat bis zum Ablauf von 12 Monaten nach der Entbindung. Innerhalb
von vier Wochen nach Eintritt der Ruhensgründe sind diese
der Geschäftsleitung schriftlich bekannt zu geben. Nach Ablauf
der o.g. Ruhezeit wird der Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen,
unter Berücksichtigung der entsprechenden Beginn-Ablaufverlegung,
fortgesetzt. Für die hierdurch verursachten Verwaltungskosten
ist eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15,00 € zu
entrichten, die ab Ruhen des Vertragsverhältnisses zu Zahlung
fällig wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung
bleibt hierdurch unberührt.
3. Ruhensvereinbarungen aus anderen, in der Person des
Mitglieds liegenden Gründen, sind nach schriftlicher Vereinbarung
mit der Geschäftsleitung ebenfalls möglich. Die Entscheidung
hierüber obliegt jedoch der Vertragsfreiheit der Geschäftsleitung.
Ziffer 2, Satz 3 und 4 gelten entsprechend.
4. Krankheit entbindet nicht von den Verpflichtungen aus
diesem Vertrag. Schwerwiegende Erkrankungen, die dem Mitglied
die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen unmöglich
machen, berechtigen nur dann zur außerordentlichen Kündigung,
wenn das Mitglied ein fachärztliches Attest vorlegt und glaubhaft
machen kann, dass ihm die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
auf Dauer unmöglich ist.
5. Endet das Vertragsverhältnis vor der vereinbarten
Zeit, gem. Ziffer 4. oder aufgrund Umzug außerhalb des Einzugsgebietes
der SheBody Kassel, so errechnet sich der Beitrag für die
tatsächlich in Anspruch genommene Mitgliedschaftsdauer rückwirkend
gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste
des SheBody Kassel. Differenzausgleich erfolgt durch Nachzahlung
gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste.
6. Die SheBody Kassel haftet nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für den
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Wertsachen, soweit
diese nicht in den zur Verfügung stehenden, abschließbaren
Schränken deponiert werden. Die Haftungsbeschränkung
gilt nicht für die wesentlichen Vertragspflichten der SheBody
Kassel, aus denen sich Gefahren für Leben oder Gesundheit
des Vertragspartners ergeben.
7. Wird es o.g. Gesellschaft aus Gründen, die sie
nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich, Leistungen
zu erbringen, so besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
8. Sachbeschädigungen in den Anlagen der SheBody
werden auf Kosten dessen behoben, der sie schuldhaft bewirkt oder
verursacht hat.
9. Die monatliche Rate des Gesamtbetrages ist spätestens
zum Dritten eines Monats im Voraus zu bezahlen. Diese Rate ist
auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages weiterzubezahlen,
wenn das Mitglied die Leistungen nicht in Anspruch nimmt oder
nehmen kann, es sei denn, das Vertragsverhältnis wurde ordnungsgemäß
gekündigt. Gerät das Mitglied länger als 2 Monate
in Zahlungsverzug, so werden die Monatsraten für die gesamte
Laufzeit, höchstens jedoch 6 Monate, sofort zur Zahlung fällig.
Der Zahlungsverzug berechtigt SheBody Kassel zur außerordentlichen
Kündigung. Ziffer 5. gilt dann entsprechend.
10. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von
2,00 € erhoben. Bei Zahlungen der monatlichen Raten per Dauerauftrag,
Barzahlungen oder Überweisungen wird eine Bearbeitungsgebühr
von jeweils 2,50 € erhoben. Für Rücklastschriften
von der Bank ist eine Bearbeitungsgebühr von je 2,00 €,
zzgl. der belasteten Rücklastschriftgebühr, in Höhe
von 3,00 €, fällig.
11. Dieser Vertrag verlängert sich wie unterschrieben
auf der Vorderseite. Die Kündigunsfrist beträgt 3 Monate bevor
der Vertrag abläuft!
12. Kündigungen müssen spätestens 3 Monate
vor Vertragsende per Einschreiben schriftlich eingereicht werden!
13. Während der Erstlaufzeit der Mitgliedschaft erfolgt
keine Beitragserhöhung (nur die gesetzlichen, wie z.B. Mwst-Erhöhung).
14. Die Hausordnung der Sportanlage mit allen Nebenräumen
in Ihrer jeweils gültigen Form, ist Bestandteil dieser Mitgliedschaftsvereinbarung.
Die Hausordnung hängt an verschiedenen Stellen der Anlage,
gut sichtbar aus und ist auf Wunsch, gerne an der Rezeption erhältlich.
Nachhaltige Verstösse gegen die Hausordnung können zu
einer Beendigung der Mitgliedschaft führen.
15. Das umseitig genannte Mitglied ist damit einverstanden,
dass nach Verlängerung der Mitgliedschaft der Beitrag gemäß
der zu
diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste zum nächsten Monatsersten
angehoben werden kann. Das Mitglied ist berechtigt, innerhalb
von 2 Wochen nach Kenntnisnahme von der Beitragserhöhung
das Vertragsverhältnis zu kündigen.
16. Der SheBody-Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar.
Bei Vertragsabschluß wird eine Karten-Kaution von 10,00
Euro fällig. Bei
Vertragsende wird, gegen Rückgabe des Ausweises, die Kaution
ausgezahlt. Im Verlustfall kostet die Ersatzkarte 5,00 €.
17. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig
sein, so bleiben die restlichen Bedingungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt das
entsprechende Gesetzesrecht in Kraft.
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